WK-Forderungen vor Umsetzung:Kreis der Härtefallfonds-Berechtigten wird erweitert

WK-Forderungen vor Umsetzung:Kreis der Härtefallfonds-Berechtigten wird erweitert

WKOÖ-Präsidentin Hummer: Auch Gründer bekommen Geld, Ober- und Untergrenzen fallen als Zugangskriterien weg

Mit neue Kriterien startet die Phase 2 des Härtefallfonds. Der Kreis der Berechtigten wird durch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen erweitert. Auch Unternehmer, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben, werden laut dem Finanzministerium in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als "Härtefälle" und waren vom Bezug aus dem 1 Mrd. Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen.

Ebenfalls entfallen soll die Untergrenze von rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze). Allerdings müsse zum Nachweis einer tatsächlichen Selbständigkeit eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

Auch Jungunternehmer mit einer SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März 2020 werden neu als Anspruchsberechtigte in die Kriterien aufgenommen. Bisher musste die Gewerbeberechtigung bis 31. Dezember 2019 eingetragen worden sein.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Die Regierung reagiert damit auf unsere Anregungen, denn alle die Hilfe brauchen, müssen auch Hilfe bekommen."

Der Härtefallfonds wird in der Phase 1 weiterhin stark in Anspruch genommen. Bis heute Früh wurden unter wko.at/haertefall-fonds über 85.000 Anträge eingereicht. Davon konnten bereits rund 90 Prozent positiv abgeschlossen und zur Auszahlung gebracht werden. Der Härtefallfonds richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern. Auch Künstler, Trainer, Berater oder Therapeuten sollen so aufgefangen werden.

Für die von den Geschäftsschließungen betroffene Unternehmen soll es den 15 Milliarden Euro gefüllten Corona-Krisen-Fonds geben. Der bisher von der Regierung als Nothilfefonds bezeichnete Geldtopf soll am Freitag im Parlament beschlossen werden. Die letzten Details zu den Kriterien werden in diesen Stunden ausgearbeitet.

Quelle: WKOOE  //  Fotocredit: WKOOE, © Peter Baier

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