Die Sozialpartner - der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft der WKO und die Gewerkschaft younion - den Allgemeinen Kollektivvertrag (vormals Kollektivvertrag Nichtfilmschaffende) verhandelt und konnten einen Abschluss erzielen
Die Verhandlungspartner waren sich einig, dass die generellen Branchenkennzahlen der Gesamtwirtschaft mit den spezifischen Verhältnissen der Film- und Musikwirtschaft nicht vergleichbar sind.
Es konnte daher auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Bereich ein Kollektivvertragsabschluss im Allgemeinen Kollektivvertrag von 2,5% auf den Mindestgagentarif vereinbart werden. Nachdem 2019 auch eine Ist-Lohn-Erhöhung vereinbart wurde, gilt – entsprechend der Vereinbarung der Sozialpartner – für 2020 nur der sogenannte unechte Ist, das ist die Aufrechterhaltung der Überzahlung.
Inhaltlich gibt es mit Ausnahme einer kleinen Anpassung bei der Abfertigung alt im § 13 keine Änderungen.
Der Kollektivvertrag Filmberufe wurde für 2020 nicht verhandelt, da bereits in den Verhandlungsrunden des letzten Jahres vereinbart wurde, dass die Erhöhung von je 2,3% für die Jahre 2019 und 2020 zu gelten habe. Das bedeutet, dass im Kollektivvertrag Filmberufe wieder eine Erhöhung von 2,3% auf die kollektivvertraglichen Mindestlöhne vorgesehen wird.
Die neuen Tabellen werden demnächst auf AN24 kundgemacht. (PWK486)
Quelle: DMC – Data & Media Center DMC, Wirtschaftskammer Österreich,ots // Fotocredit: Symbolfoto