Freude über Wiedereröffnung der Gaststätten ab 15. Mai soll nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen

Freude über Wiedereröffnung der Gaststätten ab 15. Mai soll nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen

LR Steinkellner: Wer trinkt, sollte nicht fahren und wer fährt, sollte nicht trinken

„Lange haben wir alle auf das baldige Wiederaufsperren der Restaurants und Gasthäuser gehofft. Diese Freude soll aber nicht Anlass zu übermäßigem Alkoholgenuss und anschließender Teilnahme am Straßenverkehr sein. Vielmehr gilt es in Erinnerung zu rufen, das Fahrzeug stehen zu lassen, wenn man zu viel Alkohol konsumiert hat. Als Alternative können bspw. ÖV-Systeme, Taxis oder anderweitige Abholdienste genutzt werden", appelliert Verkehrssicherheits-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

Leider passiert es immer wieder, dass es nach dem Besuch einer Gaststätte zu Fahrten und Unfällen im alkoholisierten Zustand kommt. Mit steigendem Alkoholkonsum wird die Reaktionsfähigkeit erheblich beeinflusst und die Selbstüberschätzung steigt. Konzentrationsfehler treten bereits ab geringen Promillewerten auf. Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein.

„Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt und nach wie vor ein großer Risikofaktor im Straßenverkehr. Rund 5 % der tödlichen Unfälle sind in Oberösterreich auf die Unfallursache Alkohol zurückzuführen. Deshalb sollte das Credo – wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht – stets Gültigkeit haben“, so Landesrat für Infrastruktur Günther Steinkellner.

Wer den Alkoholkonsum einplant, sollte bereits mit alternativen Möglichkeiten zur Veranstaltung anreisen. So kann auf Taxidienste zurückgegriffen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angereist werden. Gegebenenfalls sollte auch am Tag nach einer langen Partynacht das Auto noch stehen gelassen werden. Hier gilt die Faustregel von etwa 0,1 – 0,15 ‰ Alkohol, die pro Stunde abgebaut werden.

Quelle: Land OÖ // Fotocredit: Symbolbild

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