Appell an Bevölkerung - heuer keine privaten Osterfeste

Appell an Bevölkerung - heuer keine privaten Osterfeste

Neuer Erlass soll vor allem auch Rechtssicherheit gegen „Corona-Partys“ schaffen

Der aktuelle Erlass des Gesundheitsministeriums klärt vorrangig das Vorgehen der Polizei gegen „Corona-Partys“. Konkret stellt der Erlass für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus 5 Personen beschränkt werden.

Der Erlass des Gesundheitsministers zum Zusammenströmen größerer Menschenmengen wurde neu gefasst und am 2. April 2020 den Landeshautleuten übermittelt, da die Version vom 10. März 2020 mittlerweile den Gegebenheiten nicht mehr gerecht geworden war. Zusammenkünfte von Menschenmengen im Freien sind bereits durch die Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 in der geltenden Fassung ohnehin nicht mehr möglich, weshalb die Bestimmung von 500 Personen im Freien obsolet geworden war. Hingegen wurde nunmehr für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen festgelegt, dass diese nur mehr auf 5 Personen in einem Raum beschränkt werden. Davon nicht betroffen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, die sich zusätzlich mit bis zu fünf Personen in einem geschlossenen Raum aufhalten dürfen. Aus Gesundheitssicht war es gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen. Auch sollen vermehrt auftretende „Corona-Partys“ dadurch unterbunden werden, die gerade die Polizei vor entsprechende Herausforderungen stellen. Die Polizei erhält dadurch eine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen. Es gilt nach wie vor die Verordnung der Verkehrsbeschränkungen (BGBl. II Nr. 98/2020).

„Die Richtung stimmt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern. Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben”, appelliert Gesundheitsminister Anschober an die Bevölkerung, durchzuhalten und die Maßnahmen der räumlichen Distanz, des konsequenten Einhaltens des Mindestabstandes und des Verzichts auf private Feste und Feiern gerade auch an den kommenden Feiertagen konsequent einzuhalten. „Wir wollen uns die positive Entwicklung der letzten Tage nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos.”

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA Pressereferentin / ots  //  Fotocredit: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

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