In ihrer ersten Sitzung im heurigen Jahr, am 11. Jänner 2021, fasste die Oö.Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse in den Bereichen „Ländliche Infrastruktur und Agragrbereich"
Förderungen im Agrarbereich
Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle an der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich führt im Rahmen der gesetzlichen Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft die vorgesehenen Kurse und Veranstaltungen durch. Das Land OÖunterstützt diese Bildungseinrichtung im heurigen Jahr mit 404.600 Euro aus dem Agrarressort, wobei der Betrag nach Maßgabe des Bedarfes überwiesen wird.
Ebenso nach Maßgabe des Bedarfes erhält die Landwirtschaftskammer Oberösterreich rund 13,6 Mio. Euro als Transfer zum Personalaufwand der Beratungskräfte. Mit diesen Landesmitteln können die aufgrund des Oö. Landwirtschaftskammergesetzes auf dem Gebiete der Berufsvertretung und der öffentlichen Verwaltung übertragenen Aufgaben wahrgenommen werden.
Weiters gehen aus dem Agrarressort 180.000 Euro als Kofinanzierungs-Beiträge an die AMA (Agrarmarkt Austria) für das „Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020“. Dabei wird mit Maßnahmen der Bodenreform eine zeitgemäße und umweltverträgliche Agrarstruktur im ländlichen Raum verwirklicht. Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung und Sicherung einer bäuerlich strukturierten Land- und Forstwirtschaft, wobei die AMA die Projektabwicklung und die damit verbundenen Mittelzuteilungen – EU-Mittel, Bundesmittel und Landesmittel – an die Förderungswerber vornimmt. In diesem Fall geht es um den alpinen Bereich und die Entwicklung und Aufrechterhaltung der Almwirtschaft.
Ländliche Infrastruktur
Ein Landesbeitrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro ermöglicht Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am ländlichen Wegenetz im Zuständigkeitsbereich des Wegeerhaltungsverbandes Eisenwurzen, das betrifft die Bezirke Steyr-Land, Kirchdorf an der Krems und Linz-Land. Die gesamte Finanzierung der anfallenden Erhaltungsarbeiten erfolgt aufgrund eines festgelegten Aufteilungsschlüssels, einerseits aus Landesmitteln (Baureferat), andererseits durch die verbandsangehörigen Gemeinden.
Quelle: Land OÖ // Fotocredit: Symbolfoto